RAHMENBETRIEBSVORSCHRIFTEN

§1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Die Beförderungsbedingungen, die in den „Rahmenbetriebsvorschriften SKI ARENA SZRENICA“ enthalten sind,  sind Bestandteil des Beförderungsvertrages. Sie beziehen sich auf die Beförderung von Personen und Gegenstände, sowie auf die Verhaltensweise auf dem Gebiet der Bahn, der Skilifte und der Pisten.
  2. Die Erfüllung des Beförderungsvertrages und somit die Wirksamkeit der vorliegenden  Beförderungsbedingungen beginnt  mit dem Betreten und endet mit dem Verlassen der Seilbahnanlagen.                 
  3. Die Beförderung mit den Sesselliften und Seilskibahnen (im nachfolgenden Teil der Ordnung als Lifte oder Aufstiegshilfen bezeichnet) des Skizentrums Skiarena Szrenica ist ausschließlich aufgrund von elektronischen Näherungskarten oder Transpondern der Firma SKIDATA möglich, die zur Erhebung von Gebühren und Kontrolle bestimmt sind; sie werden im weiteren Teil der Ordnung als Skipässe bzw. Karten bezeichnet.
  4. Das Betreten des Geländes des Skizentrums Skiarena Szrenica und die Nutzung der Karte / des Skipasses ist gleichwertig mit der Kenntnisnahme der vorliegenden Ordnung und anderer auf dem Gebiet des Skizentrums geltenden Vorschriften sowie mit dem Einverständnis des Nutzers für diese Bestimmungen
  5. Personen, die die Dienstleistungen der Seilbahn und der Skilifte nutzen, sowie Personen, die sich  auf dem Gebiet der Tätigkeit von  SKI Arena Szrenica aufhalten, dessen  Besitzer die Firma Sudety Lift Sp. z o.o. ist, sind verpflichtet, sich mit den Bestimmungen der  vorliegenden Betriebsvorschriften vertraut zu machen und darüber hinaus sich mit entsprechender  Vorsicht zu verhalten, und zwar auf solche Art und Weise, die keine Gefahr für die Sicherheit des Verkehrs sowie  der Gesundheit und des Lebens darstellt.
  6. Alle Personen, die sich auf dem Gebiet der Skistation aufhalten, sich verpflichtet, absolut die Verbote, Befehle und Anweisungen für Fahrgäste der Seilbahn streng zu  befolgen, die auf Tafeln mit Symbolen – Piktogrammen –  vorhanden sind, sowie auch  die mündliche Verbote, Befehle und Anweisungen, die durch das Personal der Station ausgedrückt werden.
  7. Personen, die sich auf dem Gebiet der Skistation aufhalten, haften nicht nur für eigenes Verhalten und das Verhalten von minderjährigen Kindern, die unter ihrer Obhut stehen,  sondern auch für die Funktionsfähigkeit der Sportausrüstung, darin der Ski- und Snowboard – Ausrüstung, die sie nutzen. 
  8. Für den Rettungsdienst und die Sorge um die Sicherheit auf dem Gebiet des Skikomplexes  SKI Arena Szrenica, der durch die Gesellschaft  Sudety Lift Sp. z o.o.   verwaltet wird, sind  der Bergrettungsdienst (Górskie Ochotnicze Pogotowie Ratunkowe) Riesengebirgsgruppe, ul. Sudecka 79, 58-500 Jelenia Góra und Karkonoska Grupa Ratownictwa Specjalistycznego, aufgrund eines abgeschlossenen Vertrages verantwortlich.

§2 NUTZUNGSORDNUNG DER SKIPÄSSE

I. Kassenschalter

  1. Die Karten / die Skipässe können ausschließlich am Kassenschalter der Gesellschaft Sudety Lift gekauft werden. Für die magnetischen Näherungskarten (free hands ) wird eine Rückkaution bezogen
  2. Die Karten bilden Eigentum der Gesellschaft Sudety Lift. An den Kassenschaltern und in Restaurants an der Talstation des Liftes auf Szrenica kann die Kaution gegen Aushändigung der Karte / des Skipasses erstattet werden
  3. Die Mehrwertsteuerrechnungen für die gekauften Beförderungsdienstleistungen mit den Skiliften können nur aufgrund des Kassenzettels an dem Kassenschalter, in dem der Skipass / die Karte gekauft worden ist, ausgestellt werden
  4. Die Zahlung an der Kasse ist mit Zahlungskarten oder bar in PLN möglich.

II. Arten der Karten — System der Gebührenerhebung.

  1. Das System der Gebührenerhebung, das im Skizentrum Skiarena Szrenica gilt, ermöglicht die Nutzung der Lifte und Sesselbahnen durch Kauf einer befristeten Karte, die den Besitzer zur Nutzung der Aufstiegshilfen innerhalb des auf der Karte bestimmten Zeitraums berechtigt.
  2. Die befristeten Karten berechtigen innerhalb des Zeitraums ihrer Gültigkeit zur unbeschränkten Anzahl von Fahrten. Die Information über den Gültigkeitstermin der Karte / des Skipasses wird auf dem Lesegerät am Drehkreuz angezeigt und wird auf der Karte bei ihrem Verkauf am Kassenschalter des Skizentrums aufgedruckt.
  3. Die befristete Karte wird bei der ersten Näherung am Lesegerät am Drehkreuz während der Gültigkeitsdauer der Karte personalisiert.
  4. Die einzige Person, die berechtigt ist, die befristete Karte innerhalb ihrer
    Gültigkeitsdauer zu nutzen, ist die Person, die diese Karte personalisiert hat.
  5. Es ist nicht möglich die Karte zu tauschen, zu verlängern oder ihren
    Gültigkeitszeitraum zu verschieben.
  6. Die befristeten Berechtigungen, die zusammen mit der Karte erworben werden, werden nicht erstattet, ausgenommen Situationen, von denen im Punkt IV.2. die Rede ist.
  7. Bei der Aushändigung der befristeten Karte wird immer eine Rückkaution in Höhe von 10 PLN pro Karte bezogen Die Kaution wird bei Verlust oder sichtbarer mechanischer Beschädigung der Karte nicht erstattet.

III. Nutzung der SKIDATA – Drehkreuze.

  1. Die Karte der Skipass soll in der unken Tasche der Kleidung platziert werden — in der linken Brusttasche, in der linken Schultertasche oder in der linken Tasche am Oberschenkel.
  2. Geräte, die das Ablesen der Karte I des Skipasses stören könnten (z.B. Handy, Fahrzeugschlüssel, Zahlungs- und Kreditkarten, u. dergl.) sollen in den Kleidungstaschen auf der rechten Seite aufbewahrt werden.
  3. Bei der Nutzung der Drehkreuze darf der Nutzer nur eine Karte bei sich haben Das Skizentrum übernimmt keine Haftung für Folgen, die aus der Verletzung dieser Bestimmung hervorgehen.
  4. Der Nutzer sollte solange im Wirkungsfeld der Drehkreuzantenne bleiben, bis das Lesegerät den Gültigkeitstermin der Berechtigungen bestätigt.
  5. Die Bestätigung der Zutrittsberechtigung durch das Drehkreuz und der Ablesung der Karte / des Skipasses wird durch eine entsprechende Meldung auf dem Display des Lesegerätes und anschließend durch grüne Leuchte auf dem Drehkreuz signalisiert.
  6. Rote Signalleuchte auf dem Drehkreuz bedeutet, dass der Zutritt durch das Drehkreuz verweigert wird. Die  Reklamation bei einer unbegründeten Zutrittsverweigerung sollte den Mitarbeitern gemeldet werden; dabei sollte gleichzeitig die gültige Karte  vorgelegt werden
  7. Nach dem Durchgang durch die Drehkreuze aufgrund der befristeten Karte wird automatisch eine Zeitblockade der Karte ausgelöst, die die Nutzung derselben Karte durch nächste Personen verhindert.
  8. Bitte beachten Sie die Tonsignale und Meldungen, die auf dem Display am Lesegerät des Drehkreuzes angezeigt werden.

IV. Reklamationen und Rückerstattung.

  1. Schlechte Ski- und Witterungsverhältnisse sowie große Menge an Skifahrern an den Aufstiegshilfen stellen keine Grundlage für Teilerstattung der Gebühren für den befristeten Skipass.
  2. Die Rückerstattung für die nicht in Anspruch genommenen befristeten Berechtigungen ist möglich nur infolge des über 1 Stunde dauernden Stillstandes aller Aufstiegshilfen, wegen Umständen, die das Skizentrum Skiarena Szrenica zu vertreten hat, infolge des Stromausfalls sowie infolge von Unfall oder Krankheit des Kartennutzers, die die Nutzung der Aufstiegshilfen unmöglich machen.
  3. Zwecks Erstattung der Gebühren im Zusammenhang mit einem Unfall oder Krankheit ist es obligatorisch, eine Kopie des Unfallprotokolls der Skirettungsstation oder des Bergrettungsdienstes GOPR oder eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.  Solche Rückerstattung erfolgt an den Kassenschaltern.
  4. Die Rückerstattung für die nicht in Anspruch genommenen befristeten
    Berechtigungen erfolgt anteilig zu der Gültigkeitsdauer der befristeten Karte.
  5. Die Kaution wird bei Verlust oder bei sichtbarer mechanischer Beschädigung der Karte nicht erstattet.
  6. Die Reklamation wird nur aufgrund des Kaufbeleges — des Kassenzettels —
    berücksichtigt.
  7. Nach der Nutzung der befristeten Karte am Lesegerät des Drehkreuzes werden die Reklamationen im Zusammenhang mit der Art der ausgestellten befristeten Karte nicht mehr berücksichtigt werden können

V. Kontrolle und Strafmaßnahmen bei Verletzung der Ordnung.

  1. Bei jedem Durchgang durch die Drehkreuze wird ein Foto von dem Kartennutzer gemacht. Die Fotos dienen zu Kontrollzwecken.
  2. Die Nutzung der Karte ist mit der Zustimmung für die Nutzung des Bildes für
    Kontrollzwecke und Speicherung des Bildes im Zutrittskontrollsystem innerhalb der Dauer der auf der Karte vorhandenen Berechtigungen gleichwertig.
  3. Die Nutzung der Karte durch eine unbefugte Person und der Durchgangsversuch durch die Drehkreuze gilt als das Erschleichen einer nicht von dieser Person bezahlten Beförderungsleistung und dies stellt für die Mitarbeiter der Gesellschaft die Grundlage dar,  dieser Person den Zutritt zu den Aufstiegshilfen zu verweigern.
  4. Auf Wunsch der Mitarbeiter oder der Kontrollorgane soll die Karte vorgezeigt werden. Die Verweigerung der Kartenvorlage hat die Sperrung der Beförderungsmöglichkeit bis zur Verifizierung der Karte zur Folge.
  5. Jeder, der die Regeln und Vorschriften der auf dem Gebiet des Skizentrums Skiarena Szrenica geltenden Ordnung verletzt, kann von dem Gelände des Skizentrums von befugten Mitarbeitern des Security — Dienstes entfernt werden. Wir behalten uns das Recht auf Änderungen der Preise und der Bestimmungen der vorliegenden Ordnung vor.

§3 BETRIEBSVORSCHRIFTEN

  1. Die Nutzung der Beförderungsanlagen und der Skipisten erfolgt  innerhalb der Betriebszeit der  Station nach ihrer Inbetriebnahme, aufgrund einer gültigen  Karte.  Die Dauer der Gültigkeit der Karte ergibt sich  aus dem Beförderungstarif, der  auf der Karte vorhanden ist.     
  2. Der Besitzer von SKI Arena Szrenica (Sudety Lift Sp. z o. o.)   ist verpflichtet, die Beförderung laut Fahrplan zu realisieren, wenn:
    • sich der Fahrgast an die geltenden Vorschriften  und die Beförderungsbedingungen, sowie an die Anweisungen der Mitarbeiter der Gesellschaft Sudety Lift  hält, die die Sicherheit und Ordnung zum Ziel haben,  
    • die Beförderung nicht gestört worden ist, wegen Ursachen, die von dem Besitzer der Seilbahn  unabhängig waren,  
  3. Als Ursachen, die von dem Besitzer der Seilbahn unabhängig sind, sind  Pausen in der  Energielieferung  des  Energieversorgungsunternehmens  zu verstehen, sowie auch Umstände, die eine sichere Beförderung der Fahrgäste verhindern, und zwar: Wind,  Schneesturm, Beschränkung  der Sichtweite wegen dichtem Nebel, Lawinengefahr,  gefahr von Baumsturz.
  4. Zur Kontrolle von Karten sind alle Mitarbeiter der Gesellschaft  Sudety Lift Sp. z o.o. berechtigt. 
  5. Für verlorene oder absichtlich beschädigte Karten werden keine Ersatzkarten ausgehändigt.
  6. Sudety Lift Sp. z o. o.  behält sich das Recht vor, die entrichteten Gebühren nicht zu erstatten, und zwar wenn die Beförderung nicht zustande gekommen ist, wegen Ursachen, für die der Fahrgast haftet.
  7. Nachdem der Fahrgast versucht hat, die Karte zu missbrauchen, oder sie zum Zweck einer Fahrt missbraucht  hat, wird die Karte ohne Anspruch auf Entschädigung für ungültig erklärt.
  8. Der Fahrgast, der über eine gültige  Fahrkarte  verfügt, hat das Recht:
    • mit der Bahn und den Schleppliften gemäß der gekauften Karte zu fahren,  
    • kostenlos das Handgepäck  sowie touristische und Sportgeräte zu befördern, wenn solche Beförderung unter Einhaltung der Sicherheitsregeln erfolgen kann, insbesondere wenn der transportierte Gegenstand nicht außerhalb des Lichtraumprofils der Seilbahn oder Skilifts hervorstehen wird.  
  9. Der Fahrgast ist verpflichtet:  
    • eine gültige Fahrkarte zu besitzen.
    • zu  prüfen, ob er die gewünschte Karte erhalten hat.
    • die Karte während der Fahrt undwährend der Nutzung der Skipisten  aufzubewahren  und sie auf Aufforderung des Personals vorzuzeigen. 
    • die Fahrkarte an keine Drittpersonen anzutreten.
    • sich an die Bestimmungen der vorliegenden Betriebsvorschriften,  Ordnungsvorschriften  und Anweisungen des Personals der Bahn, sowie Befehle, Verbote und Piktogramme zu halten.
  10. Man soll die Karte in den Kontrollzonen mit sich tragen, und zwar so, dass sie  auf Aufforderung zwecks Kontrolle  vorgezeigt werden kann. Wenn die Karte nicht vorgezeigt werden kann oder sich in einem  Zustand befindet, der die Feststellung ihrer Gültigkeit verhindert,  muss eine neue Karte gekauft werden.   
  11. Der Fahrgast hat kein Recht zu fordern, dass er befördert wird, auch wenn er eine gültige Karte besitze, wenn die Fahrt wegen schlechten Witterungsverhältnissen unmöglich ist, oder während geplanten  Pausen im Betrieb, oder auch, wenn der Betrieb des Lifts aus anderen Gründen unmöglich ist.   
  12. Personen, die sich unter Einfluss von Alkohol oder Rauschmitteln und Psycholeptika befinden, ist es strengsten untersagt, die Beförderungsanlagen und Skipisten zu nutzen.  
  13. Wenn die Fahrt nicht zustande kommt, wegen Ursachen, für die der Fahrgast haftet,  dann steht ihm kein Recht auf Erstattung der  Gebühr für die nicht in Anspruch genommene Zeit zu, mit Ausnahme einer Situation, wo der Fahrgast die Karte wegen eines Unfalls im Zusammenhang mit  Wintersportarten auf den Skipisten von Sudety Lift  Sp. z o. o.  nicht in Anspruch nehmen konnte.   
  14. Nach einem Unfall im Zusammenhang mit Wintersportarten  im Falle von mehrtägigen Karten  erfolgt die Rückerstattung der Gebühr für die nicht in Anspruch genommene Zeit, nach der Vorlage der  Karte und einer ärztlichen Bescheinigung über den Unfall dem Besitzer der Seilbahn. Die Höhe des Betrages, der  erstattet werden soll, hängt von der Art der gekauften Taxe ab.
  15. Ware oder  Reisegepäck wird nicht befördert.                 

§4 PRINZIPIEN DER NUTZUNG DER BEFÖRDERUNGSANLAGEN

A. Skilifte des Typs Schlepplift:         

  1. Die Fahrgäste sollten sich so verhalten, dass sie keine Gefahr für die Sicherheit des  Betriebes  der Seilbahn,  der Fahrgäste und Drittpersonen  darstellen und die Ordnung und den Verlauf der Fahrt nicht beeinträchtigen.
  2. Die Fahrt gilt als begonnen, wenn die Karte an der Zugangskontrolle (am Tor) entwertet wird und wenn der Fahrgast den  Bahnsteig betreten hat, um nach dem  Schleppbügel zu greifen und sich anzuhängen.    
  3. Nach dem Durchgang durch die Zugangskontrolle stellen Sie sich bitte an der markierten Stelle und warten auf den Schleppbügel.    
  4. Die Fahrgäste dürfen nur unter Aufsicht  eines die Station bedienenden  Mitarbeiters  einsteigen und wenn sie wünschen, dass ihnen bei Ein- oder Aussteigen geholfen wird, sollten sie den Mitarbeiter darüber informieren.
  5. Die Skistöcke halten Sie bitte in einer Hand.                       
  6. Fahren  Sie bitte entlang der markierten Spur. Es ist verboten, auf der Strecke der Auffahrt Slalom zu fahren.  
  7. Bitte  greifen Sie keine leeren Schleppbügel  und steigen Sie bitte auf der Auffahrtstrecke nicht ein.   
  8. Bitte verlassen Sie ruhig  den Schlepplift in der durch ein Schild markierten Ausstiegszone.     
  9. Beim Aussteigen verlassen Sie bitten die Bergstation  in markierter  Richtrung.  
  10. Bitte halten Sie an der Bergstation  nicht an (an der Ausstiegsstelle), man soll die Bergstation so schnell wie möglich verlassen.  
  11. Der Lift kann wegen einer Störung oder wegen schlechten Witterungsverhältnissen angehalten werden.  
  12. Nach dem Anhalten des Lifts während der Fahrt  warten Sie bitte auf weitere Anweisungen des Personals.

B. Seilbahn:                                  

  1. Die Fahrgäste sollten sich so verhalten, dass sie keine Gefahr für die Sicherheit des  Betriebes  der Seilbahn,  der Fahrgäste und Drittpersonen  darstellen und die Ordnung und den Verlauf der Fahrt nicht beeinträchtigen. 
  2. Die Fahrt gilt als begonnen, wenn die Karte an der Zugangskontrolle (am Tor) entwertet wird und wenn der Fahrgast den  Bahnsteig betreten hat, um Platz auf dem Sessel zu nehmen.  
  3. Die Fahrgäste dürfen nur unter Aufsicht  eines die Station bedienenden  Mitarbeiters  an Sitzen Platz nehmen und wenn sie wünschen, dass ihnen bei Ein- oder Aussteigen geholfen wird, sollten sie den Mitarbeiter darüber informieren.   
  4. Der Bügel soll bei Beginn der Fahrt geschlossen werden und direkt  vor dem Aussteigen geöffnet werden, gemäß der Anweisung  und der Beschreibung  auf der Tafel, wobei in beiden Fällen die Sicherheit  der mitfahrenden Fahrgäste  zu berücksichtigen ist.  
  5. Es ist verboten, auf den  Sessel mit einem Rucksack  auf dem Rücken   einzusteigen.                  
  6. Während der Fahrt halten Sie bitte Ihr Handgepäck auf dem Schoß. Je nach den Schneeverhältnissen kann der  Besitzer der Bahn verlangen, dass die Fahrt mit angelegter  Ski-  und Snowboard – Ausrüstung erfolgt. Als solche Wintersportgeräte gelten unter anderem:  Ski, Mono – Ski, Snowboard,  Swingboard / Swingba, Telemarkski und Schneeschuhe.  Bei Fahrten mit einem  Snowboard oder Swingboard sollte der Fahrgast am außenliegenden Sitz  Platz nehmen.
  7. Fußgänger werden sowohl aufwärts, als  auch talabwärts mit dem Lift Szrenica I und  Szrenica II befördert,  und Personen mit Sportgeräten an den  Füßen  nur aufwärts. Mit dem Lift Karkonosz Ekspress werden nur die Fahrgäste mit Sportgeräten an den  Füßen   aufwärts befördert.
  8. Die Bahn kann wegen Störungen oder schlechten Witterungsverhältnissen angehalten werden. Nachdem die Bahn angehalten worden ist, sollen die Fahrgäste warten, bis sie wieder in Betrieb gesetzt wird oder auf andere Anweisungen des Bedienungspersonals.   
  9. Kinder mit der Größe von weniger als  1,25 m  dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person befördert werden.  Die Begleitperson muss in der Lage und bereit sein, dem fahrenden Kind  die notwendige Hilfe zu leisten. Kinder  setzen sich an äußeren Sitzen.  
  10. Alle locker hängenden Elemente der Kleidung oder des Gepäcks und  der Sportausrüstung (Schnur, Band, usw.) sollen so abgesichert werden, dass sie an den Elementen der Sessel nicht hängen bleiben.
  11. Während der Betriebszeit ist es verboten:
    • ohne Zustimmung des Bedienungspersonals den Bahnsteig zu betreten und einzusteigen,
    • außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen einzusteigen und auszusteigen.
    • Objekte und Räume an den Stationen der Bahn zu betreten, die für öffentliche Nutzung nicht bestimmt sind.      
    • zwischen den Sesseln durchzugehen.
    • mit den Sesseln zu schaukeln  und sich hinauszubeugen.
    • Gegenstände hinauszuwerfen.
    • während der Fahrt außerhalb des Lichtraumprofils des Sessels Gegenstände hinauszustellen.
    • herunterzuspringen und aufzustehen.
    • Zigaretten zu rauchen.

§5 SKIORDNUNG REGELN DER NUTZUNG DER SKIPISTEN VON SKI ARENA SZRENICA

  1. Personen bis zum 15. Lebensjahr, die Snowboard- oder Skifahren treiben, sind gemäß dem geltenden  Gesetz verpflichtet, während der Fahrt Sturzhelme  zu tragen, die den jeweiligen technischen Bedingungen entsprechen. Alle Ski- und Snowboard – Fahrer sind verpflichtet,  ausschließlich auf den markierten  und geöffneten Skipisten zu fahren.  
  2. Die  Skipisten sind durch natürliche Grenzen markiert, wie:  die Waldlinie, Rand eines  Damms, oder sind mit Netzen, Fahnen, Zeichen –  schwarze Pfeile auf einem  Hintergrund, dessen Farbe dem Schwierigkeitsgrad der Strecke entspricht –  und auf andere Art und Weise   gekennzeichnet.
  3. Die Ski- und Snowboard – Fahrer sollen darauf vorbereitet sein und auf der Strecke andere Hindernisse  umfahren, wie zum Beispiel: Hydranten und Kanonen des Beschneiungssystems, Beleuchtungslampen und andere künstliche Hindernisse.   
  4. Während der Abend- und Nachtfahrt  wird vorgeschrieben, ausschließlich beleuchtete und geöffnete Skipisten zu nutzen.  
  5. Personen, die Skisport  und Snowboarding treiben, sind verpflichtet, die Regeln des sicheren Skisportes und Snowboarding einzuhalten, und zwar insbesondere:
    • sich so zu verhalten, dass sie keine Gefahr oder Schaden für eine andere Person bilden.
    • mit einer Geschwindigkeit herunterzufahren, die ihren Fähigkeiten und dem Zustand  und der Art der Skipiste, den Witterungsbedingungen und der Verkehrsstärke  angepasst ist.
    • solche Abfahrtstrecke zu wählen, die einen Zusammenstoß mit anderen vorne hinunterfahrenden Personen verhindert.
    • nur in solcher Entfernung zu überholen,  die dem Überholdenden ausreichend Platz für alle seine Manöver freilässt.
    • auf die Skipiste zu fahren – oder nach dem Anhalten – weiterzufahren, nachdem früher geprüft wird, ob  das ohne Gefahr für sich  selbst und für andere Personen erfolgen darf.
    • zu vermeiden, auf der Skipiste  anzuhalten, insbesondere an Stellen der Fahrbahnverengung  und an Stellen mit beschränkter Sichtweite. Nach einem eventuellen Sturz soll man von der Fahrbahn so schnell, wie möglich beiseitetreten.
    • oder herunterzusteigen.
    • die an der Skipisten vorhandenen Skischilder zu befolgen.
    • wenn Sie bemerken, dass sich ein Unfall ereignet hat, soll jede Person, die sich in der Nähe aufhält,  die Unfallstelle absichern und dem Geschädigten Hilfe leisten.
    • die Regeln des Verkehrs an die Anweisungen des technischen Dienstes oder des Rettungsdienstes anzupassen.
    • Jeder Teilnehmer eines Unfalls;  der Täter, der Geschädigte oder der Zeuge, ist verpflichtet, dem Rettungsdienst  Angaben zu seiner Person zu machen.   
  6. Es wird absolut erforderlich, sich mit den Bestimmungen der vorliegenden  Ordnung, dem Skikodex, der die Pflichten enthält, die  auf den Skipisten gelten, die durch die Internationale Ski Federation  (FIS) festgelegt worden sind,  vertraut zu machen und diese Regeln und Prinzipien während der Nutzung der Seiltransportanlagen und Skipisten einzuhalten.  

§6 RETTUNGSAKTIVITÄTEN

  1. Die Rettungsaktivitäten werden durch: den Rettungsdienst GOPR die Riesengebirgsgruppe  durchgeführt.  
  2. Einen bemerkten Unfall soll man dem diensthabenden  Retter  oder dem Personal melden.
  3. Notruf: 
    • 601 100 300 – GOPR
    • 511 230 210 – Karkonoska Grupa Ratownictwa Specjalistycznego
    • 985 – GOPR
    • 112 – Zentrum für Rettungsdienst
  4. Personen, die sich auf dem Gebiet der  Station, der Lifte und Skipisten  befinden, haben die Pflicht,  Vortritt den Rettungsmannschaften zu geben.             

§7 FAHRZEUGE

  1. Die Einfahrt der Fahrzeuge irgendwelcher Art auf die Skipisten  ist  streng verboten, mit Ausnahme von:
    • Einsatzfahrzeugen: Rettungsdienst, Polizei, Naturschutzdienst –  die mit einer  blauen   Rundumkennleuchte und einem Folgetonhorn ausgestattet sind.
    • Fahrzeuge des Personals der Skistation  –  die mit einer gelben Warnleuchte und einer  Tonsignalisation ausgestattet sind.   
  2. Personen, die sich auf der Skipiste  befinden, sind verpflichtet, dem Einsatzfahrzeug die Durchfahrt zu erleichtern, indem sie ihm  die Vorfahrt  gewähren, und sich an die Anweisungen der Fahrer dieser Fahrzeuge halten.   

§8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN.

  1. Der Fahrgast ist verpflichtet sich mit den Bedingungen, die auf den jeweiligen Skipisten vorhanden sind, vor dem Kauf  der Karte vertraut zu machen  – die Informationstafel in der Nähe der Kassen.     
  2. Der Fahrgast haftet für von  ihm verursachte Beschädigungen oder Verschmutzungen der Objekte der Bahn.
  3. Die Fahrgäste und Personen, die die Skistation nutzen, sind verpflichtet, sich mit den Mustern der Zeichen der Befehle, Verbote und Piktogramme, die auf dem Gebiet der Station angewendet werden, vertraut zu machen.    
  4. Die Gesellschaft  Sudety Lift Sp. z o.o.  haftet nicht für Folgen von Unfällen, Kontusionen, Verletzungen, die während der Nutzung der Skipisten und der Seiltransportanlagen bei  Personen entstanden sind,  die die  Bestimmungen der vorliegenden Ordnung nicht eingehalten haben.   
  5. Die Polizisten, die ihre dienstlichen Tätigkeiten ausführen, haben das Recht, die  Seiltransportanlagen außer der Reihe zu nutzen.     
  6. Es ist verboten:
    • Anzeigen, Werbung und Aufschriften ohne Genehmigung auf den Gebiet, das durch die Gesellschaft  Sudety Lift Sp. z o. o.  verwaltet wird, anzubringen.
    • Handel zu betreiben oder andere Dienstleistungen ohne Zustimmung der Gesellschaft  Sudety Lift Sp. z o. o. zu erbringen.
  7. Eine Verletzung der Bestimmungen der vorliegenden Betriebsvorschriften kann rechtliche Verantwortung zur Folge haben.

 

 

Geschäftsführung der Gesellschaft   Sudety Lift